URI UND SEIN VERKEHR

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Verkehrsmittel in Uri - Ereignisse

Fuhrwerk- und Kutschenverkehr

1845  /
Einführung des Kutscherteils
Aufgrund eines Siebengeschlechterbegehrens führt Uri den Kutschenteil ein. Alle Urner Kutscher, welche sich im Personentransport engagieren wollen, nüssen sich zwangsweise daran beteiligen und sich den Vorschriften des Teilers unterziehen. Dadurch haben sie aber auch das Recht, bei der Zuteilung von Reisenden und der Stellung von Pferden für die Postbeiwagen nach einer garantierten Kehrordnung berücksichtigt zu werden.
Stadler-Planzer Hans, Karl Emanuel Müller, S. 71.
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1862  / Freitag, 10. Oktober 1862
Neue Variante für die Furkastrasse
Dem Bundesrat wird ein anderes Tracé der Furkastrasse für die Strecke Furka-Realp vorgeschlagen, welches der Tallinie folgend, um 3,6 Kilometer kürzer wäre als die Berglinie. Diese Variante würde auch geringere Bau-, Unterhalts- und Schneebruchkosten erfordern.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 50.
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1904  / Freitag, 1. Januar 1904
Pferdeschinderei in Göschenen
Die Urner Zeitungen berichten von einem Fuhrunternehmer in Göschenen, welcher seinem Pferd wenig zu fressen gibt, dieses Tag und Nacht arbeiten und, wenn er sich in dem Wirtshaus labe, dieses draussen in der Kälte stehen lasse.
UW 1, 1.1.1904
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1904  / Freitag, 8. Januar 1904
Unglücksfall an der Axenstrasse
Auf der Axenstrasse scheut ein Fuhrwerk und reisst die Kutsche samt den vier Insassen in den See. Ein Familienvater ertrinkt, Pferd und Wagen gehen verloren.
UW 2, 9.1.1904
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1904  / Freitag, 2. September 1904
Kutschenunfall in den Schöllenen
Das Pferd eines mit drei Reisenden aus London besetzten Einspänners scheut und rennt in rasendem Galopp die Böschung hinunter. Ein Engländer findet den Tod, ein anderer bricht sich beide Beine. Gegen den Kutscher werden Vorwürfe erhoben, da er bekannt dafür war, die Kutschen alkoholiisert und in rasendem Tempo zu führen (Fuhrwerkerei Frei; Zeitungsberichte 1903).
UW 37, 10.9.1904; 39, 24.9.1904
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1904  / Samstag, 10. September 1904
Aufsicht über die Kutscher wird gefordert
Nach einem schweren Unglück 1904 in den Schöllenen bei dem ein Einspänner mit einer Reisegesellschaft von drei Personen über das Strassenbord gestürzt sind und zwei Engländer sowie das Pferd den Tod fanden, wird in den Urner Zeitungen eine Aufsicht über die Kutscher gefordert: "Die Kutschen werden nicht selten von Leuten geführt, denen ein Fuhrwerk mit Personen auf unseren Bergstrassen nicht anvertraut werden sollte. Man kann junge Bürschchen daherfahren sehen, die gar nicht mit Pferden umzugehen wissen, vielleicht nie zuvor ein Leitseil in den Händen hatten. Fast noch gefährlicher sind Gewohnheitstrinker!“
GP, No. 37, Erstes Blatt, 10. September 1904
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1906  / Montag, 15. Oktober 1906
Erlass einer Kutscherverordnung
Der Urner Landrat versucht mit einer "Verordnung über das Fuhrwesen und die Ausübung des Kutschergewerbes" Missständen im Fuhr- und Kutscherwesen Abhilfe zu schaffen. Durch diese Verordnung werden die Bestimmungen aus dem 19. Jahrhundert ersetzt. Wer von nun an das Kutschergewerbe im Kanton ausüben will, muss alljährlich bei der Polizeidirektion ein Gesuch für einen Ausweis (Kutscherpatent) stellen. Mit dieser Verordnung werden auch amtliche Tarife für den Fuhrlohn aufgestellt. Die Verordnung legt weiter fest, dass der Kutscher sich gegen die Reisenden stets höflich und anständig zu betragen, nach bester Möglichkeit für ihre Annehmlichkeit zu sorgen und sich namentlich vor Trunkenheit zu hüten hat.
Verordnung über das Fuhrwesen und die Ausübung des Kutschergewerbes vom 15. Oktober 1906, in: LB UR, Band 6, S. 295 ff.; UW 42, 20.10.1906;
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1921  /
30 Prozent Teuerungszuschlag auf Kutschertarife
Mit Rücksicht auf die allgemein völlig veränderten Erwerbsverhältnisse und die Verteuerung des Unterhalts von Pferd und Wagen stellt der Regierungsrat, auf Ansuchen einer grösseren Zahl von Fuhrhaltern, einen neuen Kutschertarif für die verschiedenen Strassenrouten auf.
RschB UR 1920/21, S. 20.
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1923  / Montag, 2. Juli 1923
Neuer Kutschentarif
Der Regierungsrat legt den Kutschentarif neu fest. Demnach kostet die einfache Fahrt mit einem Einspänner von Flüelen nach Altdorf 5 Franken. Für die Fahrt mit dem Zweispänner auf den Urnerboden und zurück darf der Kutscher 130 Franken verlangen.
LB UR Band 8, S. 479 f.
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1924  /
Kutschen werden spezielle Standort zugeweisen
Die wenigen verbleibenden Kutscher haben zu erfahren, wie der Lauf der Zeit die Kräfteverhältnisse im Urner Verkehrsbild geändert hat. Die einst so dominierenden Pferde und Kutschen haben überall dem Automobil zu weichen und um ihre Daseinsberechtigung zu fürchten. Die Aufstellung der Kutschen wird, der damit verbundenen Inkonvenienzen wegen, nicht überall gerne gesehen und denselben müssen auf dem Platz Flüelen besondere Standorte zugewiesen werden.
RschB UR 1924/25, S. 39
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1931  / Freitag, 1. Mai 1931
Die Kutschen verschwinden aus dem Dorfbild
Der "Post-Veri" fährt mit seiner Kutsche, mit Efeu reich bekränzt, zum letzten Mal vom Postgebäude in Altdorf nach der Bahnstation. Die Kutsche wird durch einen Autokurs ersetzt. Dem Post-Veri werden in der "Gotthard-Post" folgende Abschiedsworte gewidmet: "Möge ihm die Erinnerung an jene Zeit, da er auf der hohen Kutsche die Peitsche schwang und vielleicht im Stillen an das schöne Liede vom letzten Gotthard-Postillion dachte, nicht allzu sehr am Herzen nagen und Papa Bund ihm in einer gesicherten Stellung seine vieljährigen treuen Dienste anerkennen und verdanken!"
GP, No. 18, Erstes Blatt, 2. Mai 1931; No. 5, Erstes Blatt, 31. Januar 1931.
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VERKEHRSEREIGNISSE

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Fuhrwerk, Kutschenverkehr
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Auto; Bus, ÖV
Auto; Gesellschaftsverkehr
Auto; Schwerverkehr
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Standseilbahnne
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Schwimmplattformen
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Flugzeuge, Helikopter

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 05.03.2021